Seit vielen Monaten beschäftigen sich Politik und Verwaltung mit der Aufstellung des neuen Regionalplans Ruhr. Dieser gilt als das wichtigste Planungsinstrument für die Stadt, weil darin zum Beispiel festgelegt wird, wo es noch Wohnungsbau oder Gewerbeansiedlungen geben kann, wo Freizeiteinrichtungen ermöglicht werden können. In der letzten Sitzung des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses einigten sich die Mitglieder auf eine einstimmige Stellungnahme für die Seestadt. Diese wird nun an den Regionalverband Ruhr (RVR) geschickt, wobei es noch die Möglichkeit gibt, seitens der Stadt Änderungen vorzunehmen. Denn auch der Rat wird sich mit diesem Thema noch beschäftigen und dann am 4. April sein endgültiges Votum abgeben. Insgesamt lobten die Fraktionen die umfangreiche Arbeit der Verwaltung und die gute Vorbereitung. Für Haltern am See ist es nach Auffassung der hier Verantwortlichen wichtig, dass der Silbersee als ein Magnet der Ruhrregion im neuen Regionalplan-Entwurf erwähnt wird. Bislang ist der Silbersee in dem RVR-Entwurf für den neuen Regionalplan gar nicht genannt, weil die Größe von knapp zehn Hektar unter die Darstellungsschwelle fällt. Doch Politik und Verwaltung messen dem Silbersee als Freizeitstätte für das Ruhrgebiet eine hohe regionale Bedeutung zu. Sie vertreten deshalb die Ansicht, eine Nennung im Regionalplan würde das unterstreichen und den Standort sichern. Hier sind an heißen Sommertagen etwa 20.000 Badegäste anzutreffen. Aktuell entwickelt die Stadt einen Bebauungsplan für den Bereich Silbersee. Ziele sind unter anderem, mehr Parkraum zu schaffen und die Wirtschaftlichkeit der Gastronomie durch vier bis fünf Musikevents pro Jahr auf eine verlässliche Basis zu stellen.
Der Halterner Politik ist es ebenso wichtig, den für Hullern-Ost in unmittelbarer Nachbarschaft zum Windpark Olfen dargestellten Windenergiebereich ersatzlos zu streichen. Eine weitere Verdichtung stelle für Hullern eine unzumutbare Belastung dar und würde Entwicklungschancen für Jahrzehnte unmöglich machen.
Thema war auch das ehemalige Wasag-Gelände in Sythen. Hier soll in der Trägerschaft des Kreises eine Bildungs- und Forschungseinrichtung entwickelt werden. Kreis und Stadt wünschen sich eine großflächige Ausweisung als „Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzung“, da neben den Naturflächen auch Platz sein müsse für bauliche Anlagen, die für die umfangreiche Altlastensanierung notwendig seien. Das Schachtgelände Haltern 1/2 soll nicht „allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ sein, sondern im Regionalplan ebenso wie Auguste Victoria 9 als „Waldbereich“ dargestellt werden. Damit entspricht die Stadt einem Anliegen der Bürgerinitiative gegen eine Forensik in der Haard. AV 8 soll dagegen als Gebiet für Gewerbe- und Industrieansiedlungen ausgewiesen werden.
Fahndungen, insbesondere wenn Videos, Fotos oder auch Phantombilder zur Verfügung stehen, werden nie Zeitnah ausgeschrieben. Meistens liegen Monate zwischen dem Verbrechen und der Fahndung. Laut der Prozessordnung § 131, a, b, c, obliegt dem Richter und oder Staatsanwalt die Entscheidung ob und wie ein Straftäter zur Fahndung ausgeschrieben wird. Es tut sich die Frage auf, wofür Bildmaterial angefertigt wird, wenn es erst Monate nach der Tat verwendet wird. Das Bildmaterial sollte doch eigentlich dazu beitragen den Straftäter zu ermitteln und dadurch auch Zeugen, deren Beobachtungen noch frisch sind zu nutzen. Ein Richter und ein Staatsanwalt sind direkt nach der Tat recht weit weg vom Ereignis im Vergleich zu den Ermittlungspersonen (Polizei). Die Logik wäre, das die Ermittlungspersonen, die im Besitz des Tatbildmaterials sind, sofort und unverzüglich alle Mittel der Öffentlichkeit in Anspruch nehmen, die zum Erfolg zur Festnahme des Täters führen. In dem Fall der Vergewaltigung die im Oktober 2018 stattgefunden hat und erst im Februar 2019 mit einem Phantombild zur Fahndung ausgeschrieben wurde ist nicht zu erkennen warum hier nicht die Ausnahmenbeschreibungen des §131 Anwendung fanden. Es bleibt die Frage offen, wer hier geschützt werden soll, der Täter oder das Opfer. Gerade bei solchen Gewaltverbrechen wie Vergewaltigung, eine besonders schwere Form der sexuellen Nötigung, muß doch davon ausgegangen werden, das der, oder die Täter es nicht bei einem Einzelfall belassen. Also ist doch Gefahr in Verzug und da steht ganz klar im Paragraf 131 zu lesen : „(1) Auf Grund eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls können der Richter oder die Staatsanwaltschaft und, wenn Gefahr im Verzug ist, ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) die Ausschreibung zur Festnahme veranlassen.“
Das Schießen um die Schützenschnur findet traditionell alle drei Jahre statt. In diesem Jahr ist es wieder soweit. Vom 9. März bis 16. März 2019 könnt Ihr Eure Treffsicherheit im Schießkeller der Sportschützen unter Beweis stellen.
Deutschland ist ein Land der Vereine – mehr als 23 Millionen Menschen sind ehrenamtlich tätig. Zwar kann man sich heutzutage über soziale Netzwerke spontan und kurzfristig zu Aktionen zusammenfinden, ohne sich dauerhaft zusammenzuschließen – eine klare Organisationsform bietet jedoch einige Vorteile.
Egal ob als Ehrenamtler, neben- oder hauptberuflich: Die Freude am Ehrenamt bleibt Ihnen erhalten, wenn Sie gründlich über alle Rechten und Pflichten informiert sind - unsere Ratgeber-Tipps helfen Ihnen dabei. Ihr Verein: Alles, was Sie schon immer zu Haftung für Schäden, die steuerliche Behandlung von Honoraren und den Umgang mit Spenden wissen wollten – hier können Sie es nachlesen. Auch Themen wie Datenschutz oder Urheberrecht, die zum Beispiel im Zusammenhang mit der Internetseite Ihres Vereins relevant werden können, kommen zur Sprache. Zu vielen Bereichen erhalten Sie konkrete Vorschläge für Satzungsformulierungen. Neben klassischen vereinsrechtlichen Fragen erfahren Sie Grundlegendes über die Rechte und Pflichten als Vereinsmitglied. Dazu gehört die Steuerpflicht ebenso wie die Absicherung bei Personen- und Sachschäden.
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Am 22.10.2018 gegen 18:45 Uhr fuhr die damals 50-jährige Geschädigte mit ihrem Fahrrad den Forellenweg in Haltern am See entlang. Am Ende bog sie in einen Waldweg ab. Dort wurde sie von einem männlichen Tatverdächtigen auf einem Fahrrad, von hinten, überholt und abgedrängt. Dadurch musste die Geschädigte anhalten. Der Tatverdächtige schlug ihr mit der Hand ins Gesicht und beleidigte sie. Sodann kam es zur Vergewaltigung zum Nachteil der Geschädigten.
Danach verließ der Tatverdächtige die Örtlichkeit in Richtung „Lakeside“.
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